Der Zuger Kantonsrat hat im Oktober 2018 beschlossen, das Denkmalpflegegesetz zu ändern, damit Gebäude mit Baujahr nach 1950 nur noch mit Einwilligung des Eigentümers unter Schutz gestellt werden können. Dabei geht vergessen, dass in den letzten 70 Jahren sehr wohl auch Gebäude entstanden sind, deren Qualitäten unbestritten sind und die erhalten werden sollen. Dazu gehört der Alpenblick in Cham von Josef Stöckli. Ein Eigentümer wollte ein erstes Gebäude – gegen den Willen der Denkmalpflege – abbrechen. Ein Artikel im «Karton» von Tanja Rösner und Felix Koch.