Engagement

Ein Jahr danach

Das Zuger Stimmvolk entschied 2020, dass der Erhalt von Baukultur nur noch bedingt zu leisten ist. Der Kanton habe zu wenig Geld und zu wenig Landreserven. Felix Gysi zieht ein Jahr nach der Abstimmung Bilanz über die Situation in den Inventaren.

Vor ziemlich genau einem Jahr entschied das Zuger Stimmvolk, dass wir uns Erinnerungsstücke aus vergangener Zeit, den Erhalt von Teilen unserer Baukultur nur noch bedingt leisten könnten. Zum einen würden die Objekte den heutigen Bedürfnissen nicht mehr gerecht und entsprechende Erneuerungen/Umbauten seien nicht bzw. kaum bezahlbar. Es fehle in Zug mithin am nötigen Geld. Überdies fehle es aber auch an der erforderlichen Landreserve, um nebst den Altbauten genügend Raum für künftiges Wohnen und Wirken, für die Weiterentwicklung unseres kleinen Kantons zur Verfügung zu stellen.

Seither waren das Amt für Denkmalpflege und die Direktion des Innern, aber auch das Zuger Verwaltungsgericht nicht untätig. Während das Verwaltungsgericht ein mehr als 400 Jahre altes Bauernhaus in der Stadtgemeinde Zug als nicht erhaltenswert qualifizierte, konnte es nicht umhin, aufgrund eines Gutachtens der eidgenössischen Fachkommission eine frühere Gaststätte in Baar aus dem 16. Jahrhundert unter Schutz zu stellen. Auf Verwaltungsebene wurden in den letzten neun Monaten mindestens 15 Objekte als nicht mehr schützenswert aus dem Inventar entlassen. Darunter waren eine Gaststätte in Cham, eine Schmiede in Hünenberg, diverse Wohn- oder Wohn- und Geschäftshäuser über den ganzen Kanton verteilt, zwei Bauernhäuser sowie Scheunen, ein markantes Bürogebäude aus der Nachkriegszeit in Baar, eine alte Salamifabrik in Unterägeri, eine Trafostation in Mitten- und eine Mühle in Oberägeri. Zu erwähnen bleibt immerhin, dass in der Gemeinde Cham ein kleines Schulhaus und in der Gemeinde Hünenberg ein Schützenhaus doch noch unter Schutz gestellt wurden.

Obwohl die Prüfung der Vereinbarkeit des neuen Denkmalschutzgesetzes mit dem übergeordneten Recht vor Bundesgericht noch immer läuft, wird es mit den Entlassungen aus dem Inventar schützenswerter Objekte und mit den Nichtunterschutzstellungen wohl in diesem Tempo weitergehen. Warum? Weil wir uns unser Erbe einfach nicht mehr leisten können. Armes Zug.
 

Felix Gysi, Präsident Zuger Heimatschutz

Fragen und Auskünfte

Felix Gysi, Präsident Zuger Heimatschutz

Info

Abstimmungserläuterung der kantonalen Volksabstimmung vom 24. November 2019
Gesetz über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz – Referendum

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Abstimmungsresultate der kantonalen Volksabstimmung vom 24. November 2019
Gesetz über Denkmalpflege, Archäologie und Kulturgüterschutz – Referendum