Veranstaltung

Generalversammlung 2021

Weshalb Chalets in der Gartenstadt in Zug stehen und warum das kleine «Bahnhöfli» hinter dem Siemensgebäude so einzigartig ist – all dies haben die zahlreichen Besucherinnen und Besucher an der Führung von Heinz Horat vom 1. Juli 2021 erfahren können. Die Führung des ehemaligen Denkmalpflegers zur Geschichte des Wohnquartiers Gartenstadt und des nahegelegenen Industriegebietes stimmte auf die ordentliche Generalversammlung des Zuger Heimatschutzes ein.

Dabei blickte der Präsident Felix Gysi auf die letzten Monate zurück, insbesondere auch auf das Urteil des Bundesgerichts zum neuen Denkmalschutzgesetz. Der Entscheid fiel erfreulicher aus, als wir erwarten durften. Nicht nur erklärte das Bundesgericht die so genannte 70-Jahre Klausel für unhaltbar und mit dem übergeordneten Recht nicht vereinbar, es bemerkte überdies, das neue Gesetz müsse immer im Lichte des internationalen Denkmalschutzabkommens, des so genannten Granada-Abkommens interpretiert werden. In diesem Zusammenhang gab uns das Bundesgericht eine Art Gebrauchsanweisung. So führte es aus, dass sich bei der Beurteilung eines allfälligen Schutzobjekts zeige, dass faktisch immer zwei der drei für die Unterschutzstellung relevanten Kriterien (wissenschaftlicher, kultureller und heimatkundlicher Wert) erfüllt seien, dass insbesondere der wissenschaftliche Wert praktisch immer zu bejahen sei, dass die mit der Gesetzesrevision erfolgte Erhöhung von einem auf zwei erfüllte Kriterien mithin nicht wirklich etwas ändere. Soweit der kantonale Gesetzgeber den Begriff für die Wertigkeit der Kriterien von «sehr hoch» auf «äusserst hoch» geändert habe, könne auch darin kaum eine massive Verschärfung des Gesetzes gesehen werden. Das Granada-Abkommen seinerseits spreche in der deutschen Übersetzung von ausnehmend, was – so das Bundesgericht sinngemäss – als Synonym zu sehr, aber auch zu äusserst angesehen werden könne.

Im Lichte des Bundesgerichtsentscheids und ausgerichtet auf die künftige Verwaltungs- und Gerichtspraxis hat der Zuger Heimatschutz einen neuen Rechtsfall lanciert, wo wir uns für den Schutz des Objekts Bohlstrasse 31 in Zug einsetzen.

Der Zuger Heimatschutz verlangt auch eine Überprüfung der Entlassung der Schulanlage Städtli 1 in Cham aus dem Schutz. Diese Angelegenheit ist derzeit beim Regierungsrat hängig. In casu geht es um eine Interessenabwägung zwischen dem Schutz der Anlage einerseits und einer mittel- bis langfristigen Schulraumplanung andererseits. Da Cham für eine Erweiterung der Kantonsschule im Ennetsee zwischenzeitlich als Standort ausschied, die Schulraumplanung somit nur noch die kommunalen Bedürfnisse berücksichtigen muss, könnte sich die Sache auch hier zum Positiven wenden. Der Heimatschutz bleibt dran.

Die ordentlichen Traktanden wurden einstimmig verabschiedet und der Vorstand lud im Nachgang zu einem kleinen Corona-konformen Imbiss.