Veranstaltung

Generalversammlung 2020

Schützen, was noch schützenswert ist – Wegen Corona hat die Generalversammlung des Zuger Heimatschutzes etwas verspätet Ende August im beschaulichen Niederwil bei Cham stattgefunden. Der Geschäftsteil ging im Wesentlichen unbeanstandet über die Bücher. Als neues Mitglied haben die Mitglieder des Zuger Heimatschutzes den Anwalt Thomas Christmann aus Walchwil in den Vorstand gewählt. «Mindestens ein siebtes Vorstandsmitglied wäre uns sehr willkommen, insbesondere jemanden mit fundierten Kenntnissen im Bereich der Kunstgeschichte.»

2020 hatte der Zuger Heimatschutz die Abstimmung über das Denkmalschutzgesetz zu verdauen. Zwar wurde das neue Gesetz von Bürgerinnen und Bürgern vor Bundesgericht in Lausanne angefochten, mit der Rüge, es sei mit übergeordnetem Recht nicht vereinbar. Trotzdem entliess das Zuger Verwaltungsgericht gestützt auf das neue Gesetz das Bauernhaus in der Letzi in Zug definitiv aus dem Denkmalschutz und die zuständige kantonale Behörde verfügte in den letzten Monaten reihenweise Entlassungen aus dem Inventar der schützenswerten Objekte, wohl antizipierend, das Gesetz werde vom Bundesgericht nicht beanstandet. Lediglich im Falle der Überbauung Alpenblick entschied die Regierung, man müsse wohl den Entscheid aus Lausanne abwarten, bevor man hier weiter verfahre, zumal die Rechtslage noch in der Schwebe sei. Positiv zu vermerken ist, dass das Verwaltungsgericht auch unter Anwendung des neuen Gesetzes für das Haus Leihgasse 15 in Baar den Denkmalschutz bestätigte, dies im Wesentlichen weil die Beurteilung durch die eidgenössische Denkmalschutzkommission wohl keinen anderen Entscheid zuliess. Dies wiederum wirft die Frage auf, wieso Beweisanträge zum Erstellen einer neuen Begutachtung oft als nicht opportun abgewiesen werden.

Aktuell hat der Zuger Heimatschutz zusammen mit dem Schweizerischen Heimatschutz eine Beschwerde gegen die Entlassung der Kantonsschule Luegeten aus Inventar und Schutz erhoben. Diese Entlassung erfolgte entgegen einer ursprünglich geplanten, fachlich begründeten Unterschutzstellung und ohne neuerlichen Beizug von Experten. Mit anderen Worten, der Regierungsrat als Vertreter der Eigentümerin des Objekts entschied ohne Beizug von neutralen Fachleuten, dass sein Objekt nicht schützenswert sei.

Nach der ordentlichen Generalversammlung und einem kleinen Imbiss lud der Zuger Heimatschutz zur Führung «Wunden und Narben» ein. Er zeigte auf, was der Kiesabbau mit der Landschaft macht und noch machen wird, sollte denn der Kantonsrat der umstrittenen Richtplananpassung zustimmen.