Engagement
Intaktes Ortsbild. Das Zuger Regierungsgebäude.
 

Medienmitteilung:
Kein neuer Kantonsratssaal beim Landsgemeindeplatz in Zug!

Der Zuger Heimatschutz lehnt das Projekt des Zuger Regierungsrats für einen neuen Kantonsratssaal aus Gründen des Ortsbildschutzes und zur Erhaltung eines beliebten Naherholungsgebiets/Freiraums beim Landsgemeindeplatz mitten in der Altstadt von Zug ab.

Zum Projekt:
Der Zuger Regierungsrat will die am nördlichen Rand des Landsgemeindeplatzes gelegene Voliere sowie den bestehenden Kiosk und die WC-Anlage abbrechen und an diesem Standort einen neuen Kantonsratssaal erstellen. Der neue Ratssaal ist als Erweiterungsbau zum Regierungsgebäude vorgesehen und soll gemäss Studie eine ähnliche Höhe wie das bestehende Gebäude aufweisen.  

Zum Ortsbildschutz und zur Erhaltung der Freiräume:
Das Regierungsgebäude und dessen Umgebung liegen in einem schützenswerten Ortsbild von nationaler Bedeutung (abgekürzt: ISOS).

Als wichtiges Einzelelement mit dem höchsten Schutzziel wird das Regierungsgebäude im ISOS aufgeführt und damit gleichzeitig seine Bedeutung für das Ortsbild unterstrichen. Laut ISOS ist bei einem Weiterbauen an diesem Ort das mächtige Renaissancegebäude nicht nur in seiner historischen Substanz, sondern auch in seiner repräsentativen Erscheinung und solitären Stellung sowohl zur Seefront wie auch zum Postplatz hin zu erhalten.

Die Umgebung des Regierungsgebäudes ist im ISOS ebenfalls mit dem höchsten Schutzziel bewertet. Das bedeutet, dass Altbauten, Freiräume und Freiflächen mitsamt der für das Ortsbild wesentlichen Vegetation zu erhalten sind.

Fazit:
In einem schützenswerten Ortsbild von nationaler Bedeutung wäre der Neubau eines Ratssaals ein schwerer Eingriff in das ISOS, und damit aus der Sicht des Zuger Heimatschutzes nicht zulässig. Die letzten Freiräume und beliebten Naherholungsgebiete beim Landsgemeindeplatz und am See mitten in der intakten Zuger Altstadt müssen erhalten bleiben und dürfen nicht verbaut werden.

Antrag:
Der Zuger Heimatschutz fordert die kantonalen Behörden auf, der Eidgenössischen Kommission für Denkmalpflege den Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens zur Frage zu erteilen, ob der geplante Ratssaal mit dem Ziel der ungeschmälerten Erhaltung des ISOS-Ortsbildes vereinbar ist. Da der Kanton selbst als Bauherr auftritt, erscheint die kantonalen Denkmalschutzbehörde nicht geeignet, um das Projekt unabhängig zu beurteilen.

Für den Vorstand des Zuger Heimatschutzes
Thomas Christmann und Paul Baumgartner, Co-Präsidenten

Zug, 25.03.2025

Kontakt

Paul Baumgartner
Co-Präsident Zuger Heimatschutz, Tel. Nr. 077 523 48 82
paul.baumgartner@zugerheimatschutz.ch

Download

Medienmiteilung als PDF

Download

Bildnachweis: Baudirektion des Kantons Zug, Hochbauamt, Dokumentation Machbarkeitsstudien, Gesamtinstandsetzungen Neugasse 2 und Regierungsgebäude mit Neubau Kantonsratssaal, vom 15. Januar 2025

Echo

Zentralplus vom 25.03.2025:

Der Zuger Heimatschutz lehnt das Projekt des Zuger Regierungsrats für einen neuen Kantonsratssaal aus verschiedenen Gründen ab.

Echo

Radio SRF: «Regionaljournal Zentralschweiz»

Auch der Zuger Heimatschutz ist gegen den Bau eines neuen Kantonsratssaals beim Landsgemeindeplatz.

Ab 1 Minute 51 Sekunden