Der Kanton Zug will den Schutz von Baudenkmälern und Ortsbildern beschneiden. Eine Gemeinde im Kanton Zürich streicht potenziell inventarwürdige Bauten aus dem Inventar, damit bei diesen das Verbandbeschwerderecht keine Anwendung finden kann. Das Bundesgericht hat in beiden Fällen mit wegweisenden Urteilen den Abbau beim Denkmalschutz gestoppt.
Artikel von Martin Kilias, Präsident Schweizer Heimatschutz, in Zeitschrift Heimatschutz
Stellungnahme Zuger Heimatschutz